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Unterschied Naturschutzgebiet/Landschaftsschutzgebiet

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Unterschied Naturschutzgebiet/Landschaftsschutzgebiet Empty Unterschied Naturschutzgebiet/Landschaftsschutzgebiet

Beitrag von Felis silvestris Do Okt 29, 2009 12:34 am

Huhu!

Im Harz sind mir zwei Arten von Naturschutzgebiet aufgefallen: Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiete.

Das man im NSG nichts mitnehmen darf ist klar, aber dürfen wir aus einem LSG zB. einen nicht geschützen Pilz mitnehmen? Was ist der signifikante Unterschied zum NSG? Kennt sich da jemand aus?

LG
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Beitrag von BlackSun Do Okt 29, 2009 12:51 am

Hi,

ist zwar kaum noch wahr, aber ich hab ja mal landschaftsplanung studiert.

Nach meinem verständnis darfst du pilze, beeren etc im LSG sammeln solange es nicht geschützte arten sind und du es für den eigenbedarf machst. Es darf auch nicht den gebeitscharakter verändern.

ich zitier mal:
Nach §26 Abs. 1 BNatSchG ist in Landschaftsschutzgebieten „ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft:

- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der

- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,

- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder

- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich“.

Es handelt sich um großflächige Gebiete mit geringen Nutzungseinschränkungen (Gegensatz zu Naturschutzgebieten), Veränderungsverbote in diesen Gebieten zielen auf die Erhaltung des Gebietscharakters ab, weniger auf den Arten -und Biotopschutz.
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